Kreisvorstand

Kreisvorstand 

Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes (KFV) ist Kreisbrandmeister (KBM) Sven Stonies aus Mölln. Dieser ist mit seinem Stellvertreter Ehrenbeamter des Kreises Herzogtum Lauenburg und feuerwehrtechnischer Berater des Landrats, sowie der Städte und Kommunen im Kreisgebiet. Er ist zudem für die ordnungsgemäße Ausbildung und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren zuständig. Stellvertretender Kreiswehrführer ist EHBM1 Torsten Möller aus Harmsdorf. Der Kreisvorstand tagt i. d. R. einmal im Monat und hält einmal im Jahr eine mehrtägige Klausurtagung zu den Themen Haushalt und Fortentwicklung bzw. Zukunft des KFV im Herzogtum Lauenburg  ab.  Die Kreisgeschäftsführung organisiert mit der Geschäftsstelle im Auftrag die Sitzungen, verantwortet die Protokollerstellung und nimmt ohne Stimmrecht an den jeweiligen Sitzungen teil. Näheres regeln die  Satzung und die  Geschäftsordnung des KFV Herzogtum Lauenburg.

Mitglieder des Kreisvorstandes

Zuständigkeiten im Kreisvorstand

Stand: Januar 2024

Die Fachwarte der jeweiligen Fachbereiche sind > hier zu finden, überörtliche Einheiten > hier. Der Kreisvorstand ist ausschließlich ehrenamtlich tätig.

Die laufende operative Leitung gemäß Geschäftsordnung erfolgt durch die hauptamtliche Kreisgeschäftsführung mit der Kreisgeschäftstelle.

Fachbereiche im Kreisvorstand

Für beschleunigte Verfahren z. B. im Rahmen von Projekten, Haushalt, Grundsatzfragen und für allgemeine Themen, hat der Kreisvorstand Fachbereiche gebildet. In den Fachbereichen werden Lösungswege erarbeitet und dem Kreisvorstand vorgeschlagen bzw. zur Kenntnis gegeben. Alle Ergebnisse sind im Einvernehmen mit der Kreiswehrführung durchzuführen. Sollte kein Einvernehmen herzustellen sein, entscheidet der Kreisvorstand. Die KWF und Stellv. KWF sind Mitglied in den jeweilig gebildeten Fachbereichen.

  • HBM3 Jürgen Lempges
  • HBM3 Ralf Hillmer

  • EHBM Ralf Kreutner
  • HBM3 Lars Heuer

  • HBM3 Andre Papalia 
  • HBM2 Henning Wittkamp
  • HBM2 Björn Diestel

Stand: Oktober 2023

Wiederkehrender Ablauf der Haushaltsberatungen für das Folgejahr

Stand: Januar 2024

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